Die OSFINcontrol AG ist als unabhängige Schweizer Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG tätig. Mit schlanker Struktur, Effizienz, Unabhängigkeit und Professionalität agiert sie als zuverlässiger Aufsichtspartner für Finanzinstitute – repräsentiert in allen Sprachregionen der Schweiz. Durch ihre Funktion als Aufsichtsorganisation stärkt die OSFINcontrol AG den Ruf, die Stabilität und die Zukunft des Finanzmarktes Schweiz.

Die OSFINcontrol AG gehört den SRO VQF und Polyreg zu gleichen Teilen. Die beiden SRO halten damit eine Organisation, die im erweiterten Aufsichtsbereich des Parabankensektors eine wesentliche Aufgabe wahrnimmt. Die OSFINcontrol AG, eine Aktiengesellschaft nach Schweizerischem Recht, erfüllt die erforderlichen Strukturen, um diese regulatorische Evolution sinnvoll umzusetzen.

Die OSFINcontrol AG hat den statutarischen Auftrag, als Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG die Aufsicht über die von der FINMA bewilligten Vermögensverwalter und Trustees sicherzustellen. Die OSFINcontrol AG stellt die laufende Einhaltung der Pflichten gemäss FINIG, FIDLEG und GwG bei ihren Beaufsichtigten sicher.

Zug

Die OSFINcontrol AG ist keine Behörde des öffentlichen Rechts, sondern eine privatrechtliche Institution, welche die stete Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und die Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG und FINIG sowie des Geldwäschereigesetzes GwG bei Vermögensverwaltern und Trustees überwacht und prüft. Für diese Tätigkeit als Aufsichtsorganisation ist sie von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt. Im Sinne der unabhängig ausgeübten Aufsichtstätigkeit ist sie komplett frei von jeglichen Interessenbindungen. Diese Prämissen - Marktnähe, Unabhängigkeit, Neutralität und höchste Professionalität - leiten die Tätigkeit der OSFINcontrol AG.

Finanzinstitute & Prüfgesellschaften

Hier finden Sie eine Liste aller, durch die OSFINcontrol beaufsichtigte Finanzinstitute.
Bitte beachten Sie, dass pro Seite nur 15 Einträge erscheinen. Verwenden Sie die Navigation oder die Suchfunktion um die Liste zu filtern.

Beaufsichtigte Finanzinstitute

Finanzinstitute

Hier finden Sie eine Liste aller, durch die OSFINcontrol AG beaufsichtigte Finanzinstitute.
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Prüfgesellschaften

Akkreditierte Prüfgesellschaften

Hier finden Sie die Liste der von der OSFINcontrol AG anerkannten Prüfgesellschaften. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Hilfsmittel & Downloads

Die Umsetzung der Anforderungen nach GwG, FIDLEG und FINIG erfordert für jedes betroffene Finanzinstitut eine intensive, selbstkritische Auseinandersetzung mit den Prozessen, Strategien und Zielen des Unternehmens. Nachfolgend finden Sie verschiedene Dokumente und Weisungen, die Ihnen den Alltag als beaufsichtigtes Finanzinstitut erleichtern. Vom Bewilligungszeitpunkt über die Eingabe von Mutationsgesuchen und Prüfhandlungen bis zur Beendigung der lizenzpflichtigen Tätigkeit.

Dokumente & Downloads

Gebührenreglement

Das Gebühren- bzw. Tarifreglement regelt namentlich die Kosten für den Anschluss, für die laufende Aufsicht sowie weitere Gebührentarife. Überdies werden auch Grundsätze festgelegt, inwiefern die von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA den beaufsichtigten Finanzinstituten auferlegten Gebühren auf die einzelnen Institute weiterverrechnet werden können.

Aufsichtskonzept

Die Aufsichtstätigkeit der OSFINcontrol AG betrifft primär das Verhältnis zwischen beaufsichtigten Finanzinstituten und der Aufsichtsorganisation. Ebenso entscheidend ist dabei aber auch der Beitrag von externen Prüfgesellschaften. Mit dem Aufsichtskonzept werden die Grundsätze der Aufsichts- und Prüfhandlungen der OSFINcontrol AG bzw. von externen Prüfgesellschaften sowie die Aufgaben und Pflichten der bei der OSFINcontrol AG angeschlossenen beaufsichtigten Finanzinstitute geregelt.

Liste der anerkannten Ombudsstellen

Nachfolgend finden Sie die Liste der vom Eidg. Finanzdepartement EFD anerkannten Ombudsstellen. Die OSFINcontrol AG gibt keine Empfehlungen oder Vorgaben bezüglich Wahl der Ombudsstelle ab; jede vom EFD anerkannte Ombudsstelle ist wählbar. Die gewählte Ombudsstelle ist in den jeweiligen Dokumenten des Finanzinstituts offenzulegen.

Weiterbildungsanforderungen

Aufgrund von Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA darf die OSFINcontrol AG selbst keine Weiterbildungsveranstaltungen in den Bereichen FIDLEG und FINIG anbieten und macht den von ihr beaufsichtigten Finanzinstituten auch keine Vorgaben über die konkret zu besuchenden Veranstaltungen. Insofern sind die Finanzinstitute frei in der Wahl der Fortbildungsveranstaltungen; die jeweils besuchten Veranstaltungen müssen für die konkret ausgeübte Funktion und das gewählte Geschäftsmodell des spezifischen Finanzinstituts relevant sein. Für qualifizierte Geschäftsführer ist dies in Art. 25 Abs. 3 FINIV festgehalten. Ferner müssen (1) die Mitarbeitenden eines Finanzinstituts die Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die Verhaltensregeln und die spezifischen Sachkenntnisse aufweisen bzw. erhalten, die sie für die Erfüllung ihrer konkreten Aufgaben benötigen (Art. 23 FIDLEV) und (2) alle im Bereich des GwG tätigen Mitarbeitenden regelmässig in diesem geschult werden (Art. 27 GwV-FINMA).

Als Richtwert empfiehlt die OSFINcontrol AG jährliche Weiterbildungen im Umfang von mindestens einem halben Tag zu besuchen.

Methodische Arbeitshilfen/Merkblätter/Wegleitungen

Ausgangslage

Bekanntlich verlangen FINIG und FIDLEG, dass unabhängige Vermögensverwalter (uVV) und Trustees bis spätestens Ende 2022 von der FINMA bewilligt werden. Diese Bewilligung bedingt zwingend eine Vorprüfung bei einer Aufsichtsorganisation (AO). Erachtet diese die eingereichte Dokumentation als bewilligungsfähig, erfolgt die Weiterleitung des Gesuchs an die FINMA.

Supportangebot von OSFINcontrol AG

Der von der FINMA für die Bewilligung verlangte Umfang und Detaillierungsgrad der Gesuchsdokumentation erweist sich für die Finanzintermediäre als sehr aufwändig und herausfordernd. Für die OSFINcontrol AG stellt sich die Frage, ob und wie sie die AO-Kandidaten zusätzlich unterstützen kann. Wir sind zum Schluss gekommen, eine methodische Hilfe in Form von Merkblättern anzubieten, die mit Blick auf die spätere Vorprüfung durch die OSFINcontrol AG nicht den Anschein von Befangenheit aufkommen lässt. Diese Merkblätter sind eine Art Wegleitung, sie dienen als ‘Kompass’.

Zieladressaten sind die Finanzintermediäre selbst. Die Merkblätter sind eine Hilfestellung für die Erstellung des Gesuchs selbst, aber auch eine Orientierungshilfe für Absprachen mit Beratern und Anwälten, die von den uVVs und Trustees allenfalls beigezogen werden. Sie beinhalten keine Musterformulierungen, zeigen aber auf, welche Aspekte je Themengebiet zu adressieren und zu regeln sind.

Zum Wesen der Merkblätter

Die Merkblätter geben in ihrer Gesamtheit den zu regelnden und zu dokumentierenden Mindestinhalt an. Im Einzelfall kann ein Finanzinstitut durchaus zum Schluss kommen, dass Klärungen über diesen Mindestinhalt hinaus angezeigt sind. Auch behalten sich die OSFINcontrol AG und/oder die FINMA vor, institutsspezifische Ergänzungen zum Mindestinhalt nachzufordern. Die vorliegenden Dokumente sind nicht von der FINMA geprüft oder genehmigt.

Die Zuordnung von Themen in ein bestimmtes Dokument ist nicht immer eineindeutig (z.B. zu den Themen Interessenkonflikt, Information, Sorgfalt und Transparenz) Entscheidend ist, dass der betreffende Punkt geregelt wird, in welchem Dokument auch immer. Auch mag es Sinn machen, einzelne Dokumente mit einander zu ‘fusionieren’ (z.B. Mitarbeitergeschäft und Interessenkonflikt).

Die vorliegenden Merkblätter sind insofern dynamisch, also neue Erkenntnisse und Anforderungen der FINMA und oder der OSFINcontrol AG zu Ergänzungen führen können. Entsprechende Updates werden Ihnen angezeigt via Newsletter des VQF sowie via IT Portal der OSFINcontrol AG - und selbstredend ist jeweils die aktuelle Version der Dokumente an dieser Stelle aufgeschaltet.

Dokumentenbudget

Zur Veranschaulichung des Anschlussprozesses finden Sie hier eine Checkliste mit allen notwendigen Informationen, Unterlagen und Dokumenten, die im Zusammenhang mit dem Anschlussverfahren bzw. dem Bewilligungsverfahren bereitzustellen sind:

Wegleitung für Anschlussgesuche

Im Weiteren finden Sie hier unsere Guideline zu Mutationen und hier die Financial Checklist, die Ihnen zur Überprüfung der Einhaltung der Kapital- Eigenmittelvorgaben dient.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verfügbaren Merkblätter:

Wie erwähnt, kann die thematische Zusammensetzung bei jedem Finanzinstitut variieren; so ist es möglich und sehr wohl denkbar, dass mehrere, vor allem sachverwandte Themen in einer Weisung zusammengefasst werden. Die Übersicht erlaubt es, den thematischen Umfang darzustellen, der üblicherweise mindestens zu regeln ist. Auch hier gilt wiederum: Abweichungen sind im Einzelfall möglich oder allenfalls notwendig.

Wir empfehlen, bei der Erstellung der betriebsinternen Dokumentation der obenstehenden Reihenfolge zu folgen und vom Allgemeinen (den Statuten) zu den konkreten Einzelfragen zu gelangen (via Organisationsreglement). Der durch Statuten und Organisationsreglement gesteckte Rahmen dient somit stets als Orientierungshilfe für die ausführenden Weisungen.

Liste bekannter Berater/Beratungsinstitute

Sie finden nachfolgend eine laufend aktualisierte Liste von Beratern bzw. Beratungsinstituten, die bei der OSFINcontrol AG in der Vergangenheit erfolgreich Gesuche eingereicht haben (bzw. solche Gesuche mit vorbereitet und erstellt haben). Diesen Beratungsinstituten sind die Anforderungen und Standards der OSFINcontrol AG bekannt, wie auch der OSFINcontrol AG wiederum die Standarddokumente dieser Beratungsinstitute geläufig sind:

  • Adiuris AG
  • Alithis AG
  • Velaw AG
  • BDO AG
  • Compliance Group AG
  • Cynos AG
  • Grant Thornton AG
  • GWP Geissbühler & Weber und Partner AG
  • Kellerhals Carrard (FIDLEG Solution)
  • KollerLaw Rechtsanwälte
  • KPMG AG
  • LEXIMPACT
  • Lexpert Partners AG
  • Peak Compliance AG
  • Pestalozzi Rechtsanwälte AG
  • PWC AG
  • SwissComply AG

Eine Zusammenarbeit zwecks effizienterer Gesuchsbearbeitung ist aus Sicht der OSFINcontrol AG prüfenswert. Die Liste wird wie erwähnt laufend ergänzt. Bitte beachten Sie, dass die OSFINcontrol AG mit keinem dieser Beratungsinstitute bzw. Berater irgendwelche Abmachungen oder Verpflichtungen eingegangen ist. Die Wahl für oder gegen eine Gesuchsberatung liegt stets bei den Finanzinstituten.

Allgemeine Bestimmungen zur Vorprüfung von Bewilligungsgesuchen

Kontakt

OSFINcontrol AG
General-Guisan-Strasse 6
6300 Zug
T: +41 41 767 36 00

OSFINcontrol AG
Château 23
2000 Neuchâtel
T: +41 32 354 77 70

OSFINcontrol AG
Florastrasse 44
8008 Zürich
T: +41 44 505 77 70

OSFINcontrol AG
Via Nassa 56
6900 Lugano
T: +41 91 239 17 70

@: info@osfincontrol.ch

 

Bürozeiten
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Medienanfragen

Die OSFINcontrol AG glaubt an den Mehrwert transparenter Kommunikation.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere E-Mail info@osfincontrol.ch oder kontaktieren Sie uns unter +41 41 767 36 00.

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